Haftpflicht Versicherungs Vergleich
Wichtige Versicherung - Ohne: „Ein unkalkulierbares Risiko
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen. Sollten gegen Sie berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden, zahlen Sie diese ohne Versicherung selbst.
Eine private Haftpflichtversicherung basiert auf dem Anspruch auf Schadenersatz, der im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt verankert ist:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderem zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Dementsprechend zahlt die Versicherung die Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, die die versicherte Person verursacht hat. Die Schäden dürfen aber nicht vorsätzlich hervorgerufen worden sein, da die Versicherung nur bei Fahrlässigkeit zahlt. Außerdem tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden in Kraft, die durch spezielle Risikofaktoren wie Hunde, Wasserschäden oder Vermietungen von Immobilien verursacht worden sind.
Wer keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet mit dem eigenem Vermögen. Darunter fallen nicht nur der Besitz von Haus und Grund, sondern auch die Möbel, Sparanlagen und das monatliche Einkommen. Auf Vermögen, das erst nach dem zu verantworteten Schaden erworben wurde, kann ebenfalls zugegriffen werden.
Wurde bei der Versicherung eine Haftungsfrage eingereicht, wird sie dahin gehend überprüft, ob eine Schadenersatzverpflichtung besteht und in welcher Höhe sie erfolgt. Bestehen berechtigte Ansprüche, zahlt die Versicherung die Wiedergutmachung des Schadens. Zudem übernimmt sie im umgekehrten Fall die Verhandlungen und Kosten eines Prozesses.
In einem gemeinsam geführten Haushalt oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft besteht die Möglichkeit, dass der Partner beitragsfrei im Rahmen des Single-Tarifs mitversichert wird. Ehepartner sind immer mitversichert, allerdings in einem entsprechend anderem Tarif.
Haftpflichtversicherte Paare, die einen neuen gemeinsamen Haushalt gründen wollen, sollten ihre Versicherung darüber informieren. In diesem Fall wird meist die Fortführung von nur einem Vertrag, in der Regel dem älteren, empfohlen.
Grundsätzlich sind alle unverheirateten Kinder, die bei den Eltern leben, beitragsfrei mitversichert. Das gilt auch während des Bundeswehr- oder Zivildienstes oder während einer Berufsausbildung.
Wer auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz wartet ist bis zu einem Jahr nach Schulabschluss versichert. Das gilt auch für den Fall der Arbeitslosigkeit, insofern er beim Arbeitsamt registriert wurde.
Bei Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht noch keine Haftungspflicht, da sie für noch nicht verantwortungsfähig eingestuft werden. Manche Versicherungen bieten trotzdem ihre Dienste für von unter siebenjährigen Kindern verursachte Schäden an.
Grundsätzlich ja, allerdings hat jede Versicherung ihre eigenen Regeln bezüglich der Geltungsdauer. Unsicherheiten sollten am besten vor einem Auslandsaufenthalt geklärt werden. Wer allerdings seinen Wohnsitz in das Ausland verlegen möchte, muss sich an eine ortsansässige Versicherung wenden.
Als Versicherungsnehmer können Sie die Forderungsausfalldeckung in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Schaden von einer Person zugefügt worden ist, die nicht haftpflichtversichert und nachweislich zahlungsunfähig ist. Die Zahlung wird aber nur dann geleistet, wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten der Schadenersatzerhaltung ausgeschöpft haben. Besteht absolut keine Möglichkeit einer Entschädigung, zahlt die Versicherung den Schaden, allerdings erst ab einer bestimmten Schadenssumme.
Ja. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Versicherten um eine Privatperson, eine aufsichtspflichtige Person oder um einen Mieter oder Inhaber einer Wohnung oder eines Hauses handelt, deckt die private Haftpflichtversicherung die Leistungen der gesetzlichen Haftpflicht ab.
Einige private Versicherungen machen allerdings eine Ausnahme, wenn Sie eine Einliegerwohnung vermieten. In den Fällen, in denen eine weitere Partei im Haus wohnt, sollten Sie mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten.
Sobald der Vertrag rechtskräftig ist, greift auch der Versicherungsschutz. Private Haftpflichtversicherungen verlangen keine Wartezeit.
Unter einem Vermögensschaden fallen die Schäden, die weder eine Sache noch eine Person betreffen, sondern einen geldwerten Nachteil darstellen. Betrug, Wertschöpfungsminderung wie zum Beispiel Produktionsausfälle oder Markenfälschung führen zu einer Verminderung von Vermögen. Je nach Versicherungsunternehmen fällt ein Vermögensschaden in den Leistungsbereich oder bleibt unbeachtet. Im Bereich Infos/Leistungsvergleich der Versicherer auf unsere Homepage können Sie sich informieren.
Ob Sie bei Verlust eines Schlüssels versichert sind, das hängt davon ab, ob Sie den Schlüssel von einem gemieteten Haus beziehungsweise einer gemieteten Wohnung oder den zu einer Eigentumsimmobilie verloren haben. Im ersten Fall ist der Verlust eines Schlüssels zu einer Zentralschließanlage mitversichert. Im zweiten Fall zahlt die Versicherung nicht. Sie zahlt auch nicht, wenn es sich um einen Schlüssel handelt, der gewerblich genutzt wird. Einige Versicherungen jedoch schließen das Abhandenkommen solcher Schlüssel gegen einen Aufpreis mit ein.
Eine hohe Deckungssumme ist wichtig und sollte bei Abschluss eines Vertrages genau definiert werden. Vor allem bei Personenschäden können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen und eine zu niedrige Deckungssumme kann die Kosten dann nicht ausgleichen.
Mietsachschäden sind Schäden, die an gemieteten Wohnräumen vollzogen wurden. Darin sind auch Schäden an in den Räumen fest installierte Gegenstände wie Waschbecken, Toilette, Badewanne, Einbauschränke oder Parkettfußböden gemeint. Nicht versichert hingegen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen sind und solche an Heizungs- und Warmwassersystemen und elektronischen Geräten.
Sachen, die geliehen oder gemietet wurden, sind nicht durch die private Haftpflicht versichert, da sie dem Eigentum gleichgestellt werden.
Wenn Sie einer anderen Person einen Gefallen tun und dabei einen Schaden anrichten, dann handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Ob diese Schäden mitversichert sind, das hängt von der Versicherung ab. Wenn das Risiko getragen wird, dann allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze.
Wasserfahrzeuge, die keinen Motor haben, wie Segel- und Ruderboote, Surfbretter, sind auch versichert.
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